Am 25. Mai rücken wir wieder einmal ein Stück näher zusammen in der Europäischen Union. Denn dann tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie soll eine europaweite, einheitliche Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen sicherstellen.
Schon in wenigen Wochen müssen Unternehmen alle wichtigen Strukturen und Prozesse zur Implementierung des neuen EU-Gesetzes angepasst haben. Primär müssen Unternehmen darauf achten, wo und wie sie ihre Daten speichern und wer Zugriffsrechte auf diese Informationen erhält.
Allgemein stellt die Datenschutzgrundverordnung eine einheitliche Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentlicher Stellen sicher. Neben dem Schutz dieser privaten User-Informationen, soll außerdem der freie Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes gestärkt werden. Neben Transparenz und Datenübertragbarkeit rückt das Recht auf Vergessenwerden in den Vordergrund der DSGVO. Gleichzeitig werden beispielsweise US-Konzerne bei der Verarbeitung europäischer personenbezogener Daten, enger in die Pflicht genommen.
Für Nutzer soll die EU-Verordnung Klarheit schaffen. Nach dem neuen Grundsatz ist es jedem möglich, Auskunft über alle sie betreffenden Informationen zu erhalten. Darüber hinaus sind Konzerne dazu verpflichtet, diese in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“[1] zu übermitteln. Ein besonders wichtiger Punkt ist wahrscheinlich jedoch die Auskunftspflicht. Im Falle einer Datenerhebung muss umfangreich über Zweck, Empfänger und Verantwortliche der Verarbeitung sowieso Dauer der Datenspeicherung, Rechte zur Berichtigung, Sperrung und Löschung und Verwendung der Daten für Profiling-Zwecke gegeben werden. Unternehmen sind somit in die Pflicht genommen, betroffene Personen über Änderungen nun aktiv zu informieren. Voraussetzung für all diese Erneuerungen ist jedoch die Umsetzung durch die betroffenen Nutzer. Denn von wem und wie persönliche Daten behandelt werden, liegt in der eigenen Hand.
Eine grundlegende Veränderung bringt die DSGVO mit dem Recht auf Vergessenwerden. Es besteht das Recht auf Löschung aller betreffenden Daten, wenn die Gründe für eine Datenspeicherung entfallen. Außerdem sind Verarbeiter dazu verpflichtet, Daten selbst zu löschen, sobald es keinen ersichtbaren Grund für eine Speicherung mehr gibt.
Während viele die europaweite Datenschutzgrundverordnung begrüßen, werden die Stimmen der Kritiker immer lauter. Durch den Wegfall eines internen Datenschutzbeauftragten, steigen die Kosten durch einen zunehmenden bürokratischen Aufwand. Unternehmen sind jetzt gezwungen eigene Stellen für die Behördenkommunikation einzurichten. Während Konzerne durch die Datenschutzgrundverordnung immer mehr vorgeschrieben bekommen bleibt das Datenmonopol der großen Datensammler, wie beispielsweise Facebook, Google, Amazon & Co., jedoch weiter bestehen. Dabei sollte man sich eventuell damit beschäftigen, wie auch innerländische und europäische Unternehmen von der Masse an Informationen profitieren können. Dazu muss allerdings primär geklärt werden, wem die Daten nun wirklich gehören. Große Konzerne sind derzeit in einer extrem einflussreichen Position, in welcher sie die Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Nutzer des World Wide Web sind sich zwar der praktischen Vorteile im Klaren, aber den Überblick über das große Ganze sollte man nicht vergessen.
Christian Wild April 11th, 2018
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